Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Hotel- und Veranstaltungskapazitäten und/oder weiteren Leistungserbringern

I.1.       Silver‘s tritt lediglich als Vermittler der Hotels/Leistungsträger auf. Leistungsträger sind immer die vermittelten Hotels, Veranstaltungslokationen, Technikanbieter, Caterer, Dekorateure, Künstler usw. Als Vermittler recherchiert Silver’s nach geeigneten Kapazitäten und Leistungsträgern und berät den Kunden bei der Auswahl. In diesen Fällen hat Silver’s ausdrücklich den Status eines Vermittlers. Dies gilt auch bei der Vermittlung von mehreren Leistungen.

I.2.       Bei einer reinen Vermittlungstätigkeit durch Silver’s kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und dem von ihm gebuchten Hotel/Leistungsträger direkt zustande.
Der Kunde zahlt die vereinbarte Vergütung für die vermittelte Leistung direkt an das Hotel bzw. den Leistungsträger. Alle Verpflichtungen und Ansprüche bestehen unmittelbar und ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Hotel/Leistungsträger.
Bei Mängeln seitens der Hotels/Leistungsträger hat der Kunde mögliche Ansprüche direkt gegenüber dem Hotel/Leistungsträger geltend zu machen.
Alle Angaben zu den Hotels/Leistungsträgern beruhen auf Informationen der Hotels/Leistungsträger. Eventuelle Klassifizierungen (z.B. Hotelsterne) beruhen auf der Selbsteinschätzung der Hotels/Leistungsträger. Silver’s leitet diese Informationen lediglich weiter.

I.3.       Einen Rücktritt oder eine Stornierung muss der Kunde direkt gegenüber dem Hotel/Leistungsträger erklären. Ob und welche Rücktritts- und/oder Stornierungsrechte bestehen, richtet sich nach den Vertragsbedingungen aus dem Vertrag zwischen dem Hotel/ Leistungsträger und dem Kunden.
Im Falle von Komplettstornierungen oder Änderungen im großen Umfang behält sich Silver’s vor, vom Kunden eine Aufwandsentschädigung für ihre Vermittlungs- und Beratungsleistung einzufordern.
Silver’s haftet ausschließlich für die Richtigkeit ihrer Auskünfte und die korrekte Weiterleitung der Informationen über die Hotels/Leistungsträger

I.4.       Sollte der Kunde für sein Vorhaben bereits selbst recherchiert haben oder auch andere Agenturen angefragt haben, so ist dies Silver’s bereits bei der Anfrage mitzuteilen. Sollte der Kunde die von Silver’s angebotenen Kapazitäten direkt oder durch eine andere Agentur buchen lassen behält sich Silver’s vor, den ihr entgangenen Gewinn dem Kunden zu belasten.

II.

Geschäftsbedingungen für die Reservierung/Buchung von  Hotel- und Veranstaltungskapazitäten direkt durch Silver’s

II.1.      Der Kunde kann Hotelkapazitäten sowie Leistungen von Drittanbietern (Leistungsträgern) direkt bei Silver‘s buchen/reservieren. In diesen Fällen kommt der Vertrag zwischen Silver’s und dem Kunden zustande.

II.2       Der Auftraggeber garantiert die Abnahme der gebuchten Leistungen nach Bestellung. Eine kostenfreie Stornierung oder ein Rücktritt vom Vertrag ist nach Vertragsabschluss nicht  möglich, sofern keine anderslautende Regelung schriftlich zwischen Silver’s und dem Kunden getroffen wurde. Je nach Umfang und Zeitpunkt der Stornierung oder des Rücktritts behält sich Silver’s vor, vom Auftraggeber eine angemessene Aufwandsentschädigung zu verlangen. Dies gilt auch, wenn die gebuchte Leistung an sich noch kostenfrei stornierbar ist.

II.3.      Die Zahlung erfolgt an Silver‘s und nicht an den Leistungsträger. Der Auftraggeber ist vorleistungspflichtig. Sollten die Vorauszahlungen nicht rechtzeitig erfolgen, ist Silver‘s berechtigt, die Zimmer anderweitig zu vergeben. Darüber hinaus behält sich Silver‘s die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche vor.

II.4.      Die Zahlungsvereinbarungen gehen aus den individuellen Verträgen hervor.

II.5.      Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle aus dem Vertrag resultierenden Kosten zu übernehmen. Eventuell von den Gästen in Anspruch genommene Nebenleistungen sind von diesen selbst zu zahlen und werden vom Leistungsträger unmittelbar mit den Gästen/Kunden abgerechnet. Der Auftraggeber verpflichtet sich die Gäste darauf hinzuweisen, dass Nebenleistungen bei der Abreise in bar oder per Kreditkarte zu zahlen sind. Sollte dennoch eine Rechnung nicht beglichen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, diese zu übernehmen und selbst an die Gäste/Kunden weiter zu berechnen.

II.6.      Die vereinbarten Preise, sofern brutto angegeben, enthalten die jeweils gültige Mehrwertsteuer sowie gegebenenfalls kommunale Abgaben zum Zeitpunkt der Buchung. Sollte es zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung zu einer Erhöhung von Steuern und kommunalen Abgaben oder zu der Einführung neuer Abgaben kommen, ist Silver’s berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung länger als 6 Monate beträgt, hat Silver’s das Recht, eine angemessene Preiserhöhung vorzunehmen.

II.7.      Die bei Silver‘s gebuchten Räume und Leistungen dürfen ausschließlich zu den vereinbarten Zwecken verwendet werden. Eine Weitervermietung oder Weitergabe der gebuchten Leistungen sowie deren Nutzung zu anderen als den vertraglich vereinbarten Zwecken, bedürfen der vorherigen Zustimmung durch Silver’s.

II.8.      Alle Änderungen, Stornierungen und Zusatzbuchungen bedürfen der Schriftform und sind erst durch schriftliche Bestätigung von Silver’s gültig. Bei einer vom Kunden gewünschten, nachträglichen Verringerung der gebuchten Leistung oder Änderung des gebuchten Zeitraumes, kann Silver’s die Preise der neuen Buchungssituation anpassen.

II.9.      Eine Namens- und Belegungsliste der Gäste/Kunden ist Silver‘s so bald wie möglich, spätestens jedoch drei Wochen vor Anreise, zu übersenden.

III.

Geschäftsbedingungen für die Veranstaltungsorganisation durch Silver’s

III.1. Vertragsverhältnisse
a)
 Zur Durchführung eines Projekts schließt Silver’s Verträge mit Dritten ab. Dies gilt insbesondere für die Anmietung von Räumen, den Abschluss von Verträgen im Gastronomiebereich sowie den Abschluss von Verträgen im Unterhaltungsbereich. Die Auswahl Dritter obliegt alleine Silver’s, sofern nicht anders vereinbart.
b) Der Auftraggeber ist Dritten gegenüber nicht weisungsbefugt.

III.2. Kosten
a)
 Für die Erstellung eines Konzepts für ein Projekt werden dem Auftraggeber die Konzeptkosten in Rechnung gestellt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Kosten werden nach Stundenaufwand berechnet zzgl. der nachgewiesenen Unkosten, die Silver’s bei der Konzepterstellung entstehen. Die Gültigkeit des abgegebenen Konzepts bzw. Angebots beträgt vier Wochen nach Angebotsdatum, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
b) Die bei der Präsentation des Konzepts anfallenden Präsentationskosten (z. B. für Technik, Anfahrt usw.) werden nach Aufwand berechnet bzw. nach Projekt- und Umsatzgröße.
c) Die Kosten zu III.2.a) sind auch dann zu entrichten, wenn ein Auftrag für ein Projekt nicht erteilt wird. Bei Auftragsdurchführung werden die Kosten anteilig angerechnet.
d) Sämtliche Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte des Konzepts oder Teile davon sowie andere gestalterische und planerischer Leistungsvorschläge stehen Silver’s zu. Das Nutzungsrecht des Auftraggebers beschränkt sich inhaltlich und zeitlich auf den erteilten Auftrag. Vor, während oder nach Beginn des erteilten oder durchgeführten Auftrags ist eine anderweitige Verwendung der Leistung unzulässig.
e) Bei Projekten entstehen öffentliche Abgaben und Gebühren sowie die Ausländersteuer, GEMA-Gebühren, Künstlersozialabgaben usw. Diese trägt der Auftraggeber. Dieser ist für die Anmeldung, die rechtzeitige Zahlung der Abgaben sowie für behördliche Genehmigungen allein verantwortlich, falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
f) Soweit nicht ausdrücklich anderweitig schriftlich vereinbart, werden nach Auftragserteilung 80 % der kalkulierten Gesamtsumme des Projekts fällig.

III.3. Rücktritt und Kündigung
a) 
Hinsichtlich der Möglichkeiten von Rücktritten und Kündigungen gelten die jeweils im Vertrag genannten Stornierungsbedingungen.
b) Sollten bereits Zahlungen an Subunternehmer geleistet worden sein, sind diese in jedem Fall vom Auftraggeber zu tragen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringen Schadens, Silver’s der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

c) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in der nicht rechtzeitigen Zahlung des vereinbarten Honorars und angeforderten Budgetleistungen durch den Auftraggeber und berechtigt Silver’s zum Rücktritt bzw. zur Kündigung.

III.4. Arbeitssicherheit
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Arbeitnehmer vor Arbeitsaufnahme über die Unfallverhütungsvorschriften zu unterrichten sowie die nötige Sicherheitskleidung zur Verfügung zu stellen. Sollten die Arbeitnehmer bei mangelnden oder nicht vorhanden Sicherheitseinrichtungen oder Ausrüstungen die Aufnahme der Tätigkeit ablehnen, haftet der Auftraggeber Silver’s gegenüber für den dadurch entstandenen Lohnausfall. Die Arbeitnehmer von Silver’s sind bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft versichert. Arbeitsunfälle sind Silver’s und der VBG mittels Unfallanzeige unverzüglich zu melden. Einrichtungen und Maßnahmen der Ersten Hilfe werden vom Auftraggeber sichergestellt.

III.5. Haftung
a)
 Im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet Silver’s nach den gesetzlichen Bestimmungen. Darüber hinaus haftet Silver’s auch für einfache Fahrlässigkeit, soweit eine Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten vorliegt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden, also deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
b) In jedem Fall sind alle Schadensersatzansprüche beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
c) Silver’s verpflichtet sich für die Veranstaltung eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abzuschließen. Die Kosten trägt der Auftraggeber. Soweit für einen Schadensfall die Veranstalterhaftpflichtversicherung eintrittspflichtig ist, verpflichtet sich Silver’s, sich auf Haftungsbeschränkungen nicht zu berufen.
d) die Erbringung der im Kostenvoranschlag aufgeführten oder gesondert vereinbarten Dienstleistungen und/oder Lieferungen sind grundsätzlich verbindlich. Silver’s wird jedoch von der Liefer- bzw. Leistungsverpflichtung frei, wenn Silver’s an der Erfüllung ihrer Pflichten durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen gehindert wird, die sie trotz der nach den Umständen der Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte. z.B. bei Höherer Gewalt, Betriebsstörungen infolge von Streik oder Aussperrung, behördlichen Eingriffen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe usw. und wenn durch die oben angegebenen Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich wird. Bei allen angegebenen Hinderungsgründen ist es unerheblich, ob sie beim Veranstalter oder beim Dienstleister entstehen.
e) Wird Silver’s von der Liefer- bzw. Leistungsverpflichtung frei, so entfallen etwaige hieraus hergeleitete Schadensersatzansprüche und Rücktrittsrechte des Veranstalters.
f) Der Veranstalter ersetzt Silver’s alle zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Kosten, die bis zu dem Zeitpunkt entstanden sind, in dem Silver’s gemäß Absatz III.5.d) von der Leistung frei wird.

IV.

Sonstiges

a) Anwendbares Recht ist das der Bundesrepublik Deutschland.

b) Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen Silver’s und dem Auftraggeber ist Hannover.

c) Abweichende Vereinbarungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Vereinbarungen, mit denen diese Schriftformklausel abgedungen werden soll.